„Wie bitte?" „Was haben Sie gesagt?" „Können Sie das bitte wiederholen?" Wie oft hat man diese Fragen schon gehört oder selbst gestellt? Ein Grund dafür kann natürlich Unaufmerksamkeit sein; in vielen Fällen kann das Nichtverstehen jedoch auch an einer noch nicht diagnostizierten Hörschädigung liegen. In diesem Fall kann ein Besuch beim HNO-Arzt Gewissheit bringen.
Ist die Hörschädigung bereits weiter fortgeschritten, ist unter Umständen eine Unterstützung notwendig, die über eine Hörgeräteversorgung hinausgeht. Wenn es zum Beispiel an den Orten, an denen Gespräche und Veranstaltungen stattfinden, für Hörgeschädigte keine FM-Anlage oder Ähnliches gibt, muss im Sinne der vorgeschriebenen Barrierefreiheit eine Kommunikationshilfe, sprich beispielsweise ein Schriftdolmetscher, gestellt werden.
Beim Schriftdolmetschen wird das gesprochene Wort mitgeschrieben, so dass der Hörgeschädigte das, was er akustisch nicht hört, entweder auf dem Laptop-Bildschirm des Dolmetschers, einem Tablet oder über Beamer und Leinwand mitlesen kann. Neben privaten und persönlichen Terminen, kommen die Schriftdolmetscher überall dort zum Einsatz, wo im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dem Rechtsanspruch von hörgeschädigten Menschen auf Barrierefreiheit Rechnung zu tragen ist. Sie begleiten hörgeschädigte Menschen zu Behörden, ins Krankenhaus, zum Arzt oder zur Reha, gehen mit zu Selbsthilfegruppen, unterstützen sie vor Gericht oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Weitere Einsatzbereiche sind unter anderem in Schule, Studium, Ausbildung oder beim Elternabend zu finden. Betroffene können außerdem im Arbeitsleben bei Betriebsversammlungen, Mitarbeitergesprächen, Teamversammlungen oder im Einzelgespräch mit dem Arbeitgeber unterstützt werden.
Schriftdolmetscher Saarland
Die Schriftdolmetscher Saarland beraten Sie gerne im Hinblick auf Fragen wie: „Welche Voraussetzungen müssen für den Einsatz gegeben sein?" „Wer sind zuständige Kostenträger?" „Wie beantragt man sie als Kommunikationshilfe?" In Präsenzeinsätzen sind sie vorwiegend im Saarland und in Rheinland-Pfalz im Einsatz; durch die Möglichkeit des Online-Dolmetschens ist ihr Einsatzort aber flexibel und sie können Betroffenen auch bundesweit zur Seite stehen, indem das Gesprochene als Text mittels ausgewählter Programme auf das Endgerät des Hörgeschädigten übertragen wird.
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