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Hörgerät defekt - Was tun?


Hörgeräte sind Gebrauchsgegenstände. Sie sind meist über 12 Stunden am Tag in Benutzung und müssen Schweiß, Wasser, Ohrenschmalz, Schmutz sowie Hitze und Kälte trotzen. Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Hörgerät defekt ist und zur Reparatur muss. Viele empfindliche Bauteile sind Teil des Gerätes und reagieren vor allem auf Feuchtigkeit sensibel. Natürlich haben die meisten modernen Systeme Schutzmechanismen, doch es kann trotzdem zu Ausfällen kommen.

 

 

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Was muss ich beachten?

In den meisten Fällen von „defekten“ Hörgeräten muss nur die Batterie ausgetauscht werden. Auch ist ein kaputter Hörschlauch oft ein Verursacher für den Ausfall der Hörunterstützung. Ein Austausch von Schlauch und Batterie geht schnell und unkompliziert. Für alles andere ist der Gang zum Hörakustiker so gut wie unerlässlich. Der Austausch von Kleinstbauteilen wie Mikrofon oder Lautsprecher sollte nicht von Laien durchgeführt werden.

Viele Bagatellreparaturen wie die Reinigung eines Mikrofons bei einem defekten Hörgerät werden von Hörakustikern als kostenlosen Service angeboten.

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Eine Kostenregelung ist sinnvoll

Müssen doch einmal weiterführende Reparaturen durchgeführt werden, fallen Wartungskosten an. Bis zu einem festgesetzten Betrag übernimmt die Krankenkasse diese bei Nulltarif-Geräten. Bei schwerwiegenden defekten Hörgeräten sowie bei Nicht-Nulltarif-Geräten ist eine Eigenbeteiligung notwendig. Genaueres kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse mitteilen, da hier die Regelungen kassenindividuell sind. Bei älteren Geräten sollte man sich allerdings die Frage stellen, inwieweit sich die Reparatur noch lohnt.

Tragen Sie ihr Gerät bereits länger als sechs Jahre, so haben Sie gesetzlich einen Anspruch auf ein neues Gerät. Außerdem macht die Technik immer schneller immer größere Fortschritte. Eventuell lohnt sich ein neues Gerät, welches mehr Komfort zum selben Preis wie eine etwaige Reparatur bietet.

Oft haben Krankenkasse eine Wartungspauschale als Beteiligungsmodell. Das bedeutet, dass sie für einen bestimmten Zeitraum - oft sechs Jahre - eine Festsumme ansetzen. Überschreiten Reparaturkosten in diesem Zeitraum die Summe, so müssen Sie weitere Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Bei Fragen zu Ihrem defekten Hörgerät stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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