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Was kosten Hörgeräte?


Mit über 2.000 Modellen auf dem deutschen Markt ist es schwierig, sich einen Überblick über die Hörgerätebranche und die Hörgeräte Kosten zu verschaffen. Hinzu kommt die etwas variierende Bezuschussung der Krankenkasse und die verschiedenen Preisklassen, weshalb es oft schwierig ist, eine allgemeine Auskunft über die Hörgeräte Kosten zu geben. Die Eigenbeteiligung, also die Hörgeräte Kosten, welche man nach Abzug der Krankenkassen noch zahlen muss, liegt etwa zwischen 10 € und 3.000 €. PROAURIS unterteilt diese Spanne in vier Preisklassen, damit eine bessere Übersicht über die Hörgeräte Kosten möglich ist.

 

 

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Preisklassen und Funktionen im Überblick

Wie kommen die Hörgeräte Kosten zustande?

Die Kosten eines Hörgerätes setzten sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen:

 

Technische Ausstattung

Es gibt eine breite Auswahl an technischen Funktionen auf dem Hörgerätemarkt. Nicht jeder Träger benötigt alle Funktionen: So reichen für viele Betroffene Geräte der Einstiegsklasse vollkommen aus. Diese Geräte unterstützen den Träger vor allem bei Einzelgesprächen und sind für einen ruhigen, meist häuslichen Alltag ideal. Ihre Hörprogramme lassen sich meist manuell wechseln. Außerdem verfügen sie oft über eine Störgeräusch- und Rückkopplungsunterdrückung.

Modelle der Mittelklasse bieten etwas mehr Komfort: Sie passen sich mithilfe mehrerer Kanäle an ihre Umgebung an, wodurch der Träger flexibler und ungestörter unterstützt wird. Oft lassen sie sich drahtlos steuern und einstellen, teilweise ist sogar eine drahtlose Verbindung mit Smartphone oder Fernseher möglich.

Oberklasse-Geräte bieten ein ausgefeilteres Richtungshören und optimieren die Sprachhervorhebung. Außerdem ist in dieser Preisklasse meist das Streamen von Anrufen, Musik oder Fernsehton direkt auf das Gerät am Ohr möglich. Geräte der Premiumklasse bieten neueste Technik in allen Bereichen sowie beste Klangqualität, egal ob in großen hallenden Räumen mit viel Störgeräuschen oder im Straßenverkehr.

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Bauform

Hörgeräte Bauformen - links: Hinter-dem-Ohr-Hörgerät, rechts: Im-Ohr-Hörgerät

Grob lassen sich Geräte in zwei unterschiedliche Bauformen unterteilen: Hinter-dem-Ohr- und Im-Ohr-Geräte. Letztere müssen dem Gehörgang des Trägers individuell angepasst werden, was sich auf den Preis auswirken kann. Bei HdO-Geräten muss “nur” das Ohrpassstück angepasst werden, dies ist meist nicht sehr ausschlaggebend.

 

Grad der zu kompensierenden Schwerhörigkeit

Hörakustiker sind gesetzlich dazu verpflichtet, Betroffenen ein Nulltarif-Gerät anzubieten, welches technisch in der Lage ist, den Hörverlust ausreichend zu kompensieren. Somit sollte der Grad der Schwerhörigkeit theoretisch keine Auswirkungen auf die Hörgeräte Kosten haben. Doch bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kommt diese Regelung oft an ihre Grenzen. Nulltarif-Modelle, also Geräte, zu denen der Betroffene nichts zu zahlen muss, besitzen oft nicht die Leistung, um solch starke Hörverluste auszugleichen. Hier kann es sein, dass der Betroffene Geräte einer höheren Preisklasse wählen muss, um ausreichend unterstützt zu werden. Allerdings beteiligt sich die Krankenkasse bei dieser starken Form der Scherhörigkeit in der Regel auch mit einem größeren Anteil an den Hörgeräte Kosten. Dies bedeutet, dass ein von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit Betroffener meist ein hochwertigeres Modell zum Nulltarif bekommt.

Welche Hörgeräte Kosten fallen nach der Anschaffung eines Gerätes an?

Hörgeräte Kosten - Batterie, Bürste, Instandhaltung

Leider ist es mit der Anschaffung eines Modells meist noch nicht getan. Bei vielen Geräten müssen regelmäßig neue Hörgerätebatterien eingesetzt werden. Wer dies nicht möchte, hat die Möglichkeit, ein akkubetriebenes Gerät zu erwerben, allerdings muss hier die Ladestation in den Preis mit einkalkuliert werden. Des Weiteren sollte ein Gerät regelmäßig gepflegt werden. Auch hier können Hörgeräte Kosten anfallen, zum Beispiel für Reinigungsprodukte.

Ein Teil der zukünftigen Hörgeräte Kosten für Reparaturen und Wartung werden zwar von der Krankenkasse übernommen, allerdings gilt dies nur bis zu einem gewissen Grad. Oft lohnt sich eine Hörgeräteversicherung - diese deckt viele Fälle ab, sodass sie sich sehr schnell rentiert.

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Welche Preisklasse ist für mich geeignet?

In der Regel beantwortet sich diese Frage nach einem Beratungsgespräch und verschiedenen Hörtests beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Die Hörtests klären über den Grad der vorhandenen Schwerhörigkeit auf und geben eine Antwort auf die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse gegeben sind.

Im Beratungsgespräch mit dem Hörakustiker werden Betroffene über die aktuellen Möglichkeiten und Features der jeweiligen Preisklasse aufgeklärt. Wer sich schon vorab über verschiedene Geräte informieren will, hat die Möglichkeit, dies mit unserem Hörgeräte-Vergleich zu tun. Unsere Hörgeräte-Experten geben gerne Auskunft bei weiteren Fragen zum Thema.

Wann und wie beteiligt sich die Krankenkasse an Hörgeräte Kosten?

Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, von Schwerhörigkeit Betroffene zu unterstützen. Dies wird über einen sogenannten Festbetrag geregelt. Sofern die medizinische Notwendigkeit besteht, muss die Krankenkasse sich mit mindestens 784,94 € an den Hörgeräte Kosten beteiligen. Somit können schon Modelle der Einstiegsklasse komplett von der Krankenkasse übernommen werden, abgesehen von einer gesetzlichen Zuzahlung von 10 €. Doch was bedeutet eigentlich medizinische Notwendigkeit? Das heißt, dass ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt einen Hörverlust diagnostizieren muss. Dies geschieht durch verschiedene Hörtests. Werden bestimmte Töne oder Frequenzen nicht mehr gehört, so stellt der Hals-Nasen-Ohren-Arzt eine ohrenärztliche Verordnung aus.

In Deutschland beteiligen sich Krankenkassen alle sechs Jahre an den Hörgeräte Kosten. Möchte ein Hörgeräteträger also bereits nach weniger als sechs Jahren ein neues Modell, so beteiligt sich die Krankenkasse nicht an den Kosten. Somit werden die Hörgeräte Kosten, unabhängig vom gewählten Modell mindestens ca. 784 € pro Ohr teurer. Gleiches gilt bei einer nicht vorliegenden ohrenärztlichen Bescheinigung.

 

Private Krankenversicherungen

Auch Privatversicherte haben einen Anspruch auf Übernahme ihrer Hörgeräte Kosten. Doch hier hängt der Zuschuss von der Versicherung ab. Mit dem Versicherungsvertrag wurde eine individuelle Vereinbarung zwischen Versicherung und Versichertem getroffen. Der Zuschuss basiert demzufolge auf dem zugrunde liegenden Vertrag.

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