1. Ein Hörgerät kann man einfach im Internet bestellen
Stimmt nicht. Hörgeräte gelten in Deutschland als Medizinprodukt und sind daher nicht frei verkäuflich. Aus diesem Grund können sie, anders als beispielsweise in der Schweiz, auf legalem Wege online nicht erworben werden. Sie dürfen lediglich vom Hörakustiker verkauft werden, da dieser sie im selben Zuge individuell an den Betroffenen anpasst.
Dieses Gesetz ist auch äußerst sinnvoll, da jeder Hörverlust einzigartig ist und eine zu laut eingestellte Unterstützung des Hörvermögens einem Betroffenen mit leichter Hörschädigung zusätzlich schaden könnte.
2. Hörgeräte sind teuer und fast unbezahlbar
3. Manche Hörgeräte sind für Außenstehende überhaupt nicht sichtbar
Stimmt. Einige Arten der Im-Ohr-Modelle liegen so tief im Gehörgang, dass man sie von außen nur sieht, wenn man bewusst in den Gehörgang des Trägers schaut. Aber auch die Hinter-dem-Ohr-Bauform kann so unauffällig hinter dem Ohr sitzen und beispielsweise durch Haare verdeckt sein, dass der Gegenüber gar nicht sieht, dass das Gehör des Trägers durch den kleinen Helfer unterstützt wird.
Welche Bauform für sie am besten geeignet ist, finden Betroffene anhand ihrer Anforderungen und Wünsche in Zusammenarbeit mit dem Hörakustiker heraus. So sind die Im-Ohr-Modelle beispielsweise nicht für einen schwergradigen Hörverlust geeignet und sind auch bei einem stark gekrümmten Gehörgang unpassend.
4. Das Tragen eines Hörgerätes verschlimmert den Hörverlust
5. Ein Hörgerät ist nur etwas für alte Leute
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