Wenn der Hals-Nasen-Ohren-Arzt die Diagnose „Hörgerät" stellt, denkt der Patient direkt an hohe Kosten. Jedoch möchten und können die wenigsten Patienten eine hohe Zuzahlung leisten. Der Gesetzgeber hat hierauf mittlerweile reagiert: Hörakustiker sind nun per Gesetz verpflichtet, kostenfreie Hörsysteme anzubieten. Renommierte Hersteller haben sich auf die Bedürfnisse der Patienten eingestellt und bieten auch zu niedrigen Preisen moderne Hörgeräte an. Diese zuzahlungsfreien Hörgeräte, sogenannte Nulltarif-Hörgeräte, entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind keinesfalls minderwertig.
Die Zuzahlung der Krankenkassen liegt 2016 genau bei 784,94 € für das erste Hörsystem. Sind in dieser Preisklasse keine adäquaten Geräte erhältlich, sind die Krankenkassen verpflichtet, auch weit höhere Beträge zu erstatten. Bei den Leistungen der Krankenkasse handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern Sachleistungen, welche geleistet werden müssen, wenn der Patient nachweislich ein Hörgerät benötigt. Falls sogar zwei Hörhilfen benötigt werden, beläuft sich der Festbetrag für beide Geräte auf 924,94 €. Patienten, die sich für eine hochpreisige Alternative entscheiden, erhalten die gesetzliche Zuzahlung und müssen somit nur die Differenz aus privaten Mitteln zahlen. Durch die erhöhten Zuzahlungsbeiträge kann sich heutzutage jeder ein passendes Hörgerät leisten.
Hörgeräte lassen sich in vier Preisklassen unterteilen:
Weitere Informationen wie Sie die gesetzliche Zuzahlung beim Hörgerätekauf erhalten finden Sie bei uns. Falls Sie Fragen rund um das Thema Hörgeräte haben, werden diese gerne kostenfrei von den PROAURIS-Hörakustikern unter der Rufnummer 0631/20400500 beantwortet.
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