PROAURIS bietet Ihnen eine kostenlose, qualifizierte und unabhängige Beratung für Hörgeräte aller Arten und Marken. Wir verfolgen das Ziel, Ihr Hörvermögen zu verbessern und dadurch Ihre Lebensqualität zu steigern. Aufgrund unserer unabhängigen und persönlichen Beratung können wir Sie neutral und unvoreingenommen über die besten Hörgerätesysteme aller führenden Hörgeräte-Hersteller informieren. Ihre persönliche Betreuung vor Ort übernehmen anschließend unsere lokalen Partnerakustiker in Ihrer Nähe. Über PROAURIS erhalten Sie dort ohne Wartezeit einen Termin und können zahlreiche Hörgeräte kostenlos und unverbindlich im Alltag testen.
Eine Hörgeräte-Beratung bei PROAURIS ist für Sie kostenfrei und erfolgt persönlich und unabhängig. Sie können uns entweder direkt unter der Telefonnummer 0631 / 20 400 500 erreichen oder Sie füllen unser Rückruf-Formular aus und wir melden uns zu Ihrem Wunschtermin bei Ihnen. Unsere Hörgeräte-Experten bieten Ihnen eine Beratung rund um die Themen Hörgeräte und -systeme, Hörverlust und sonstige Hörprobleme. Im Vordergrund unserer Beratung stehen Ihre individuelle Hörsituation, Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihre Anforderungen an Ihr neues Hörgerät. Sobald alle Ihre Fragen beantwortet sind, kann PROAURIS für Sie direkt einen Termin bei einem unserer Partnerakustiker in Ihrer Nähe vereinbaren. Dort haben Sie dann die Möglichkeit, verschiedene Hörgeräte-Modelle unverbindlich auszuprobieren und Ihr Wunschgerät für einige Zeit mit nach Hause zu nehmen und Probe zu tragen. Unsere PROAURIS-Partnerakustiker unterstützen Sie darüber hinaus gerne bei der Beantragung des gesetzlichen Krankenkassenzuschusses bei Ihrer Krankenkasse.
PROAURIS bietet kostenlose, unabhängige und nachhaltige Kaufberatung für alle Menschen, die unter einer Hörbeeinträchtigung leiden. Das PROAURIS-Team besteht aus einer Gruppe erfahrener Hörgeräte-Experten. Wir beraten unter anderem in Fällen von Schallleitungsschwerhörigkeit, sensorineuralem oder kombiniertem Hörverlust, AVWS, Schwerhörigkeit, Hörsturz und Tinnitus. Ihre persönlichen Bedürfnisse sowie die Verbesserung Ihrer Hörsituation haben dabei für PROAURIS oberste Priorität.
Gerade als Neuling ist es oftmals schwer, sich einen Überblick zu verschaffen und das für sich richtige Hörsystem zu finden.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Hörgeräten:
Hinter-dem-Ohr (HdO): die Technik sitzt hinter dem Ohr, ein Schallschlauch oder Kabel (bei Externe-Hörer-Geräten) leitet den Schall ins Ohr
Vorteile: einfachere Reinigung; auch für starke Hörverluste geeignet
Nachteile: hinter dem Ohr eher sichtbar
In-dem-Ohr (IdO): alle Bauteile werden in einer individuell maßgefertigten Schale verbaut und sitzen direkt im Gehörgang
Vorteile: von außen schwerer erkennbar; evtl. einfacher einzusetzen
Nachteile: (oftmals) teurer als HdO; evtl. kürzere Batterielebensdauer
Pauschal ist nicht zu sagen, welche Batterie in Ihr Gerät passt. Doch oft werden bestimmte Batterien für bestimmte Gerätetypen verwendet.
Hörgerätebatterien werden durch ein Farbschema und eine Typennummer kodiert:
Typ 675: Blau
Typ 13: Orange
Typ 312: Braun
Typ 10: Gelb
Typ 5: Rot
Die am häufigsten benutzten Batterien sind vom Typ 13, 312 und 10. Sie kommen in In-dem-Ohr-Geräten zu Einsatz, aber zunehmend auch in HdO-Geräten. Typ 675 wird bei Hochleistungs-HdO-Geräten und Cochlea-Implantaten verwendet. Typ 5 kommt bei modernen, besonders kleinen IdO-Geräten zum Einsatz, ist jedoch noch wenig verbreitet.
Sie werden vom Gesetzgeber als Medizinprodukte klassifiziert und müssen deshalb im Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse als Hilfsmittel zur Rehabilitation enthalten sein. Auch gilt seit 2013, dass wenn ein HNO-Arzt eine Hörminderung diagnostiziert und eine Verordnung über ein Hörgerät ausgestellt hat, eine gesetzliche Krankenkasse einen nicht unerheblichen Teil der Kosten für das Gerät übernehmen muss. Für die einseitige Hörgeräteversorgung liegt der Festbetrag bei circa 785 € und für die beidseitige Versorgung insgesamt bei rund 1.400 €.
Sind Sie privat versichert, muss eine individuelle Einigung über die Bezuschussung eines Gerätes mit ihrer Krankenkasse getroffen werden. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Was ein Hörsturz ist, lässt sich folgendermaßen kurz zusammenfassen:
Minderung des Hörvermögens
Oft nur ein Ohr betroffen
Leichter Hörverlust bis zur Taubheit
Bei einem Hörsturz handelt es sich um eine Hörminderung, welche plötzlich und ohne sichtbare Ursache eintritt. Häufig ist nur eines der Ohren betroffen. Die Ausmaße der Hörminderung sind unterschiedlich und reichen von einem leichten Hörverlust bis hin zu Taubheit. Meistens wird ein Hörsturz von einem Tinnitus sowie Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen begleitet.
Bei einem Hörverlust sollte immer umgehend ein HNO-Arzt und/oder Hörakustiker aufgesucht werden, um einen Hörtest zu machen. Dieser dient dazu die Ursachen der Hörschädigung zu lokalisieren und den Grad der Schwerhörigkeit zu bestimmen.
Man kann einen Hörtest in subjektive und objektive Testverfahren unterteilen. Bei den subjektiven Verfahren ist die Mitarbeit des Hörgeschädigten erforderlich, der seine subjektive Wahrnehmung äußern muss. Diese Untersuchungen sind nur sehr schwierig beziehungsweise gar nicht bei Säuglingen, Kleinkinder und manchmal Demenzpatienten durchführbar. Objektive Hörtests benötigen keine Kommunikation und können deshalb bei jedem durchgeführt werden.
Ein Hörverlust bezeichnet eine vorübergehende oder dauerhafte Verschlechterung des Hörvermögens. Dies kann mit unterschiedlichen Methoden der Audiometrie festgestellt werden.
Für einen Hörverlust gibt es die verschiedensten Ursachen. Die häufigste Ursache in Deutschland sind starke langzeitliche Schalleinwirkungen am Arbeitsplatz, auch Schalltrauma genannt. Dies ist im Übrigen auch eine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit. Andere, eher seltene Ursachen, können Ohrverletzungen, genetische Vererbung, Infektionskrankheiten, Vergiftungen oder über fünfzig bekannte Syndrome sein.
Die Ursachen können
am Außenohr,
im Mittelohr
im Innenohr,
am Hörnerv oder
im Gehirn liegen.
Oft gehen mit Hörverlust Tinnitus, Lärmempfindlichkeit oder Schwindel einher.
Morbus Menière, oder auch Menière-Krankheit, ist eine meist einseitige Erkrankung des Innenohres.
Symptome: Das sogenannte Menièrsche Trias setzt sich aus Drehschwindel (oft gepaart mit Übelkeit und Erbrechen), Tinnitus und einem vorrübergehenden Schallempfindungshörverlust zusammen.
Ursachen: Die Ursache für Morbus Menière konnte bislang nicht eindeutig geklärt werden. Ärzte nehmen an, dass die Krankheit durch einen Überschuss (Hydrops) an Endolymphflüssigkeit (eine, zweier Flüssigkeiten im Innenohr) und damit ein Überdruck an der Reissner-Membran, verursacht wird.
Behandlung: Die Schwere der Symptome bei einem akuten Anfall soll mittels Medikamenten auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Zudem gibt es vorbeugende Maßnahmen, die die Anzahl weiterer Attacken geringhalten.
Der Begriff Schwerhörigkeit (Hypakusis) definiert ein eingeschränktes Hörvermögen. Dies kann eine leichte Hörminderung bedeuten, aber auch bis zur vollkommenen Gehörlosigkeit reichen. In Deutschland ist ca. jeder sechste über dem 18. Lebensjahr schwerhörig. Ursachen können zum Beispiel
Störungen im Außen- und Mittelohr (Schallleitungsschwerhörigkeit),
Störungen in der Hörschnecke (Schallempfindungsschwerhörigkeit),
eine Störung des Hörnerven (neurale Schwerhörigkeit) oder
Störungen der Hörbahn im Gehirn (zentrale Schwerhörigkeit)
sein.
Die Auslöser für Hypakusis sind vielfältig. Sie kann als eine Alterserscheinung auftreten oder Folge einer Erkrankung sein. In Deutschland ist Schwerhörigkeit als Folge von zu viel Lärm im Berufsalltag die häufigste Berufskrankheit.
Unter Taubheit oder Gehörlosigkeit versteht man den kompletten Verlust der Hörempfindung. Taubheit gibt es in verschiedenen Formen:
Einseitig
Beidseitig
Angeboren
Erworben
Bei Frühgeburten ist das Risiko für Taubheit erhöht.
Die Taubheit sollte allerdings nicht mit einer hochgradigen Schwerhörigkeit verwechselt werden, bei welcher lediglich die Hörwahrnehmung beeinträchtigt ist. Hörverluste können in verschiedene Grade unterteilt werden:
leichtgradiger Hörverlust (20-40dB)
mittelgradiger Hörverlust (40-60dB)
hochgradiger Hörverlust (60-80dB)
an Taubheit grenzend (ab 80dB)
Die Ursachen für Taubheit können unterschiedlich sein, es kann zum Beispiel am Ohr liegen, dem Hörnerv oder dem Gehirn selbst.
Tinnitus oder Ohrgeräusche gibt es in verschiedenen Formen:
Piepsen
Klingeln
Summen
Rauschen
„Musik“
Oder eine Kombination
Unterschieden werden zwei Arten von Tinnitus:
Subjektiv
Objektiv
Der subjektive Tinnitus ist die häufigste Art von Ohrgeräuschen und wird nur vom Betroffenen selbst wahrgenommen. Beim objektiven Tinnitus handelt es sich um eine hör- und messbare Art von Ohrgeräusch.
Sollte man bei sich selbst einen Tinnitus feststellen, ist der Gang zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt angeraten, da Tinnitus immer ein Symptom, nie eine Krankheit selbst darstellt.
Ein Cochlea-Implantat bezeichnet ein elektronisches Implantat, welches als Hörhilfe bei geschädigtem Gehör (aber noch aktivem Hörnerv) verwendet wird. Es besteht aus folgenden Teilen:
Dabei erfasst der Soundprozessor hinter dem Ohr die vom Mikrofon aufgenommenen Schallwellen und wandelt sie in digitale Signale um. Die Sendespule überträgt die Signale an das Implantat in der Haut.
Diese werden nun vom Implantat in elektrische Impulse umgewandelt und an die Elektroden in der Hörschnecke (Cochlea) weitergeleitet. Diese stimulieren den Hörnerv, welcher die Impulse ins Gehirn weiterleitet. So entsteht dann ein Höreindruck.
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